Evangelische Akademie Thüringen

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70 Jahre Sonntagsschutz

Der kommende Sonntag (3. März) ist der Internationale Tag des freien Sonntags. Foto: ©kallejipp/photocase
Der kommende Sonntag (3. März) ist der Internationale Tag des freien Sonntags. Foto: ©kallejipp/photocase

In diesem Jahr wird das Grundgesetz der Bundesrepublik 70 Jahre alt. Mit dem Grundgesetz wurde der Sonn- und Feiertagsschutz – unter Rückgriff auf vorherige Regelungen in der Weimarer Reichsverfassung – in der Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich verankert.

Dabei ist der Schutz der arbeitsfreien Sonn- und Feiertage kein Symbol gesellschaftlichen Wohlstands. In der Nachkriegszeit waren große soziale und wirtschaftliche Herausforderungen zu meistern. Dennoch wurde dem gesellschaftlichen Zusammenhalt, der sich auch aus der gemeinsamen freien Zeit an Sonn- und Feiertagen speist, so großer Wert beigemessen, dass der Sonntagsschutz in das Grundgesetz übernommen wurde. Damit brachten die Väter und Mütter des Grundgesetzes zum Ausdruck, dass neben Arbeit und Konsum auch Kultur, Sport, Ehrenamt und Religion das Miteinander in der Gesellschaft prägen.

Der kommende Sonntag ist der Internationale Tag des freien Sonntags. Er geht auf einen Erlass des römischen Kaisers Konstantin zurück, der den Sonntag am 3. März des Jahres 321 zum Feiertag erklärte.