Evangelische Akademie Thüringen

‹ alle Blogartikel anzeigen

Corona-Krise: Schutz statt Sonntagsarbeit

Gerade in Zeiten der Pandemie-Prävention dürfen die Beschäftigten nicht überlastet werden. Schließlich ist ihre Arbeit für das grundlegende Funktionieren der Gesellschaft wichtig!
Gerade in Zeiten der Pandemie-Prävention dürfen die Beschäftigten nicht überlastet werden. Schließlich ist ihre Arbeit für das grundlegende Funktionieren der Gesellschaft wichtig!

Auch wenn die Rufe nach dem Aufholen entgangener Umsätze spürbar lauter werden: Der Schutz der Beschäftigten gehört zu den größten Herausforderungen. Sie halten derzeit die grundlegenden Funktionen der Gesellschaft aufrecht: bei erhöhtem Arbeitspensum, vermehrten Schutzvorkehrungen und trotz der Tatsache, dass sie zudem stärker als üblich Zeit für die Betreuung ihrer Kinder aufbringen müssen. Gerade im Polizeidienst, in den Notdiensten, in Pflege und Krankenhäusern, in der Lebensmittelproduktion, aber auch in Einzelhandel und Logistik sind die Beschäftigten aktuell besonders gefordert und belastet. Sie benötigen mehr denn je Ruhezeiten, um sich regenerieren zu können. Forderungen nach einer allgemeinen Freigabe der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen sind daher entschieden abzulehnen.

„Die Beschäftigten insbesondere im Einzelhandel müssen nicht nur einen teilweise erhöhten Kundenansturm bewältigen, sondern sind auch in erhöhtem Maße dem Risiko einer Ansteckung ausgesetzt. Durch erweiterte Arbeits- und Öffnungszeiten kann die gebotene Entlastung keinesfalls erreicht werden“, sagt Susanne Wiedemeyer, DGB-Vorsitzende in Sachsen-Anhalt. „Als Allianz für den freien Sonntag fordern wir die Arbeitgeber auf, dem Schutz ihrer Beschäftigten in dieser Zeit höchste Priorität beizumessen. Angesichts des derzeitigen Krankenstands sind Arbeits- und Gesundheitsschutz, ausreichende Regenerationszeiten und Erhöhung der Personalquote die Mittel der Wahl, die Bevölkerung mit den Waren und Dienstleistungen zu versorgen.“

Daher fordert die Allianz für den freien Sonntag Sachsen-Anhalt in einer aktuellen Pressemitteilung, dass die in der COVID-19-Arbeitszeitverordnung erteilten Ausnahmegenehmigungen wie etwa die Freigabe der Sonntage für die Produktion existenzieller Güter nach Eindämmung der Pandemie umgehend wieder aufgehoben werden. Die Krise darf nicht dazu führen, dass in ihrer Folge das Niveau der gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeiten oder Mitbestimmung abgesenkt wird.