Evangelische Akademie Thüringen

Publikationen der Reihe »epd Dokumentationen«

epd Dokumentation „Menschenrechte und internationale Gerechtigkeit“

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epd Dokumentationen

Nr. 42/2010 – Menschenrechte und internationale Gerechtigkeit

Zur Bedeutung von wirtschaftlichen und sozialen Rechten für eine nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit. Texte einer Tagung (23.-25. April 2010) in der Evangelischen Akademie Thüringen in Neudietendorf

„Entwicklungspolitik und Menschenrechtsarbeit ähneln bislang“, so formuliert es der Berater des UN-Hochkommissars für Menschenrechte, Philip Alston, „zwei Schiffe[n], die in der Nacht aneinander vorbei segeln.“ So könnte man die Ausgangslage beschreiben, die die Akademie zur Themenstellung dieser Tagung veranlasst hat.

Welche Rolle spielen die Menschenrechte für Internationale Gerechtigkeit? Welche Rolle spielen wirtschaftliche und soziale Rechte, mithin das Recht auf Entwicklung für die Entwicklungszusammenarbeit? Und wie werden diese Zusammenhänge in den unterschiedlichen akademischen Disziplinen und verschiedenen Praxisfeldern wahrgenommen? So könnte man die Leitfragen, die sich daraus ergeben, formulieren.

Anlass für die Tagung war die Studie „Zukunftsfähiges Deutschland in einer globalisierten Welt“. Unterschiedliche Aspekte dieser Studie des Wuppertal Instituts werden in einem Netzwerk in verschiedenen Akademietagungen bearbeitet.

Ein Impuls der Studie ist, die Menschenrechte stärker als normativen Ordnungsrahmen in der Globalisierung zu profilieren. Wenn wirtschaftliche Beziehungen internationaler werden, braucht es dafür eine verbindliche Ordnung. Darin gründet die Forderung, dass auch wirtschaftliche und soziale Rechte transnationale Geltung haben und somit z. B. Wirtschaftsunternehmen, die in Deutschland auf dem Markt sind, dazu verpflichten sollen, auch in den Ländern, in denen die hier gehandelten Produkte erzeugt werden, Menschenrechtsstandards einzuhalten.

Daraus ergeben sich mehrere systematische Fragen: Gibt es diese transnationale Geltung von Menschenrechten? Können also z. B. die wirtschaftlichen und sozialen Rechte von Menschen, die in Kenia in der Rosenproduktion arbeiten, Konsumenten, Unternehmen und den Staat in Deutschland verpflichten, Maßnahmen zur Verwirklichung ihrer Rechte in Kenia zu ergreifen, oder doch zumindest, Maßnahmen zu unterlassen, welche die Verwirklichung der Menschenrechte beeinträchtigen?

Aber es stellt sich auch die Frage: In welchem Verhältnis stehen die wirtschaftlichen und sozialen Rechte zum Recht auf Entwicklung? Das Recht auf Entwicklung hat seit seiner Kodifizierung 1986 eine enorme Karriere gemacht. 1993 wurde es in prominenter Weise in die von einer überwältigenden Zahl von Staaten unterzeichneten „Wiener Erklärung“ in den Kanon der Menschenrechte implementiert. Seit 1998 gibt es eine Working Group und im Jahr 2004 wurde eine „High Level Task Force zur Umsetzung des Rechtes auf Entwicklung“ eingesetzt, die auch im Kontext der Milleniums-Ziele zu sehen ist. Gleichwohl bleibt das Recht auf Entwicklung im entwicklungspolitischen Diskurs eher im Hintergrund. Prominenter etwa werden das Recht auf Nahrung, auf Zugang zu sauberem Trinkwasser etc. eingefordert. Welche Verhältnisbestimmung ist hier in theoretischer und praktischer Perspektive vorzunehmen?

In dieser epd Dokumentation werden Beiträge zur Tagung und Texte, die in ihrem Umfeld entstanden sind, dokumentiert, um sie einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.